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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen (B2B)

 

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma SG Lean Consulting – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2 Vertragsgegenstand

2.1: Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.2: Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3: Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

2.4: Der Auftraggeber verpflichtet sich seiner Mitwirkungspflicht für eine erfolgreiche Zusammenarbeit nachzukommen. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Personal mit der entsprechenden Fachkompetenz (z.B. Fachkraft für Arbeitssicherheit, IT und unterwiesenes Fachpersonal). Der Auftraggeber stellt ebenso nötige Räumlichkeiten (Präsentationen und Workshops) und Infrastruktur (Büroarbeitsplatz und WLAN).

 

3 Zustandekommen des Vertrages

3.1: Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2: Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

 

4 Vertragsdauer und Kündigung

4.1: Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2: Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3: Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet oder der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsun-fähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

5 Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1: Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

5.2: Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren. Gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Aufraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden dem Dienstleister unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

5.3: Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Für Lieferverzögerung, die durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streiks, Pandemie) entstanden sind kann der Auftraggeber keinen Schadenersatz fordern.

 

5.4: Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

5.5: Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht. Gegebenenfalls werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1: Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

6.2: Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde-liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

6.3: Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4: Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7 Haftung

7.1: Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und/oder etwaige Mängel eines vom Dienstleister erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen. 

7.2: Für Schäden des Aufraggebers haftet der Dienstleister bei einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitarbeiter nur, wenn und soweit die Schäden auf der Verletzung solcher Pflichten beruhen, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Im Übrigen haftet der Dienstleister für Schäden aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss oder aus unerlaubten Handlungen nur, wenn und soweit sie vom Dienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

7.3: Die Haftung des Dienstleisters beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen der Dienstleister vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 10.000 € pro Schadensfall und darf den Auftragswert nicht übersteigen. Für Schäden haftet der Dienstleister nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachung.

7.4: Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

 

8 Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

Sonthofen, 21.10.2021

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